1. Maklervertrag
Mit Inanspruchnahme der Von Hirsch – Immobilien am Bodensee GmbH und deren Maklertätigkeit bzw. Aufnahme der Verhandlungen mit dem Verkäufer/Vermieter aufgrund des beiliegenden Angebots kommt der Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten/Mietinteressenten zu den nachfolgenden Bestimmungen zustande.
2. Angebot
Das Angebot der Von Hirsch – Immobilien am Bodensee GmbH versteht sich freibleibend und unverbindlich und ist nur für den Adressaten bestimmt. Jede Weitergabe des Angebots/der Information ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung gestattet. Eine unbefugte Weitergabe löst nach der Rechtsprechung hierzu einen Schadenersatz aus.
3. Doppeltätigkeit
Die Von Hirsch – Immobilien am Bodensee GmbH ist berechtigt, sowohl für die Käuferseite des beabsichtigten Vertrags als auch für den Verkäufer tätig zu werden, solange kein Interessenskonflikt entsteht. Hierbei kann die Von Hirsch – Immobilien am Bodensee GmbH sowohl als Nachweismakler (Tippgeber) und/oder Vermittlungsmakler auftreten.
4.Provision
Mit dem rechtswirksamen Abschluss des Kaufvertrags entsteht der Honoraranspruch für die Von Hirsch – Immobilien am Bodensee GmbH. Dieser beträgt bei Immobilien als exklusiver Vermittlungsmakler 3-6% der Kaufpreissumme zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer und als Nachweismakler (Tippgeber) 1,5% zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer. Das Honorar wird bei Vermittlung von Baugrundstücken, mit und ohne Baugenehmigung oder weiterem Inventar lediglich dem Käufer per Außenprovision in Rechnung gestellt. Für die Vermittlung von Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen oder anderen Fällen wo es eine gesetzliche Regelung so vorsieht werden dem Käufer per Außenprovision und dem Verkäufer per Innenprovision eine Courtage zur Vermittlung jeweils zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. In seltenen Ausnahmefällen und bei einer hohen Käufernachfrage eines betreuten Immobilienangebots kann per Ausschlussverfahren die Käuferprovision einmalig auf die gesetzlich zulässigen 6% zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer erhöht werden. Eine Innenprovision für den Verkäufer wird bei Vermittlung von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen nicht geltend gemacht, sofern der Käufer mittels eines eigenen Maklerauftrages die Provision alleinig trägt. Bei einem Mietvertrag für Wohnraum berechnen wir 2 Nettomonatsmieten kalt zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer zu Lasten des Auftraggebers. Bei einem Mietvertrag für Gewerbe berechnen wir bis zu 3 Nettomonatsmieten kalt zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer zu Lasten des Mieters. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Mietvertrag/Kaufvertrag abschließt. Die Honorarforderung wird mit Abschluss des Kaufvertrags/Mietvertrags zur Zahlung fällig.
4.1 Käuferprovision
Die Käuferprovision wird mit Abschluss des Kaufvertrags fällig. Der einmal entstandene Provisionsanspruch der Von Hirsch – Immobilien am Bodensee GmbH wird nicht dadurch hinfällig, dass der Kaufvertrag wieder aufgehoben, angefochten oder sonst wie rückgängig gemacht wird.
5. Vorkenntnis
Ist die Von Hirsch – Immobilien am Bodensee GmbH nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss des Vertrags durch den Empfänger bereits bekannt, erklärt er dies der Von Hirsch – Immobilien am Bodensee GmbH innerhalb einer Frist von 5 Tagen und führt den Nachweis, woher seine Kenntnis stammt. Spätere Widersprüche braucht die Von Hirsch – Immobilien am Bodensee GmbH nicht gelten zu lassen.
6.Gleichwertigkeit
Dem Abschluss eines Kaufvertrags entspricht der Erwerb des Objekts auf dem Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen sowie der Erwerb eines anderen vergleichbaren Objekts des Verkäufers.
7.Beurkundung
Die Von Hirsch – Immobilien am Bodensee GmbH klärt alle Kriterien für den Kaufvertrag vorab, einschließlich der Finanzierung/Zahlungsabwicklung und aller damit verbundenen Schritte eines notariellen Kaufvertrags.
8.Haftung
Die beiliegende Objektbeschreibung wurde auf Grundlage der Angaben des Verkäufers erstellt. Die Von Hirsch – Immobilien am Bodensee GmbH hat diese Informationen so weit wie möglich überprüft, übernimmt aber für deren Richtigkeit keine Haftung.
9. Wertanalyse
Auf besonderen Wunsch des Verkäufers/Vermieters erstellt die Von Hirsch – Immobilien am Bodensee GmbH eine Immobilienbewertung mit schriftlichem Wertgutachten für eine darauffolgende Veräußerung und Präsentation auf dem Immobilienmarkt. Dieser Service ist kostenlos und unverbindlich.
10. Dienstleistungen & Services
Die unter „Verkaufsservice“ und in unserem offiziellen Marketingplan angebotenen Dienstleistungen sind und bleiben für vertragsgebundene Verkäufer, Eigentümer, und Bauherren sowie Käufer von der Von Hirsch – Immobilien am Bodensee GmbH kostenlos und werden nicht gesondert in Rechnung oder Vorkasse gestellt.
11. Das Erfolgskonzept
Unser deutschlandweit einmalig praktiziertes Erfolgskonzept ist ein verbindliches und schriftlich garantiertes Angebot, welches zur verkaufsfördernden Betreuung vertragsgebundener Eigentümer, Verkäufer, Bauherren und Bauunternehmen risikofrei durch die Von Hirsch – Immobilien am Bodensee GmbH angewendet wird.
11.1 Prämien
Bei einer Weiterempfehlung unseres Unternehmens belohnen wir Sie mit einer garantierten Prämie von 1.000,00 €, falls aufgrund Ihrer Empfehlung ein Maklerauftrag für eine zu verkaufende Immobilie zustande kommt.
12.Schlussbestimmungen
Die Von Hirsch – Immobilien am Bodensee GmbH nimmt keine Zahlungen für den Verkäufer in Empfang. Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz der Von Hirsch – Immobilien am Bodensee GmbH. Gerichtsstand ist – für den Fall, dass der Kaufinteressent Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat – der Sitz der Von Hirsch – Immobilien am Bodensee GmbH. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften nicht berührt.
Stand April 2021
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